KRITIS-Dachgesetz aus Sicht eines Herstellers

13.02.2026 | Mit der Verabschiedung des KRITIS-Dachgesetzes wissen Betreiber kritischer Infrastrukturen nun, dass sie handeln müssen, doch welche konkreten Auswirkungen ergeben sich daraus für die Freigeländesicherung aus Herstellersicht? Viele Fragen von Redakteur Marcel Pfüller - Antworten darauf gibt Geschäftsführer der Berlemann Torbau GmbH, Sam Berlemann.

MPF: Es hat sich lange angekündigt, doch nun ist das KRITIS-Dachgesetz verabschiedet. Sam Berlemann, welche Auswirkungen wird dieses Gesetzt auf unsere Branche haben? 

SB: Zunächst einmal halte ich es für eine gute Nachricht, dass die Betreiber kritischer Infrastrukturen neben der IT-Sicherheit nun auch die physische Widerstandsfähigkeit ernst nehmen müssen. Das Thema Freigeländesicherung wird dabei eine zentrale Rolle spielen. 

MPF:  
Viele Betreiber kritischer Infrastrukturen stehen noch vor der Frage: Was genau muss jetzt getan werden? Was ist die Antwort aus Hersteller-Sicht? 

SB: Zunächst einmal: Ruhe bewahren. Ereignisse wie der Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz zeigen, dass Handlungsbedarf besteht. Kritische Infrastrukturen sind besonders schützenswert und es ist wichtig, dass mit dem KRITIS-Dachgesetz agiert wurde. Gleichzeitig gibt es ein großes „Aber“: Nicht jede Kläranlage muss jetzt wie Fort Knox abgesichert werden. Für die Betreiber geht es nun darum genau zu analysieren welche Schwachstellen gegenüber physischen Bedrohungen noch vorhanden sind, um daraus konkrete Maßnahmen abzuleiten diese Lücken zu schließen. Dies stellt keine einmalige Maßnahme, sondern einen kontinuierlichen Prozess dar.

MPF: Bedeutet das also, dass das Gesetz zunächst eher einen Rahmen vorgibt, ohne genaue Details zu definieren? 

SB: Genau. Das Gesetz verpflichtet die Betreiber dazu, aktiv zu werden, aber die konkreten Maßnahmen hängen stark von individuellen Risikofaktoren der jeweiligen kritischen Infrastruktur ab: 

- Wo befindet sich dich die Infrastruktur? 
- Welche Anlagenteile sind besonders kritisch für die Erbringung der Dienstleistung? 
- Welche Bedrohungsszenarien liegen vor und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese Szenarien wirklich eintreten? 

Gerade im Bereich Perimeterschutz gibt es viele unterschiedliche Ansätze, ein Freigelände lückenlos abzusichern und genau hier setzen wir als Hersteller an. 
 

Abgewinkelter 200 mm-Zaunüberstand

MPF: Können Sie ein Beispiel geben? 

SB: Sehr gern. Unser Produktprogramm im Bereich mechanische Sicherungssysteme reicht von einfachen Stabgitterzäunen bis hin zu widerstandsfähigen und elektronisch überwachten Sicherheitszäunen. Zur Veranschaulichung haben wir den Zaun in verschiedene Sicherheitslevel eingeteilt. Level I umfasst zum Beispiel engmaschige Sicherheitsstabgitter mit optional angespitzten Überständen. Höhere Level zeichnen sich durch abgewinkelte Stabgitter und Aufnahmen für Stachel- bzw. NATO-Draht als physischer Übersteigschutz aus.  

MPF: Und mit der mechanischen Barriere ist das Ende ja noch nicht erreicht...  

SB: Genau. Ist der Zaun doch einmal überwunden, kann der Angreifer oft unbemerkt agieren. Deshalb empfehlen wir bei besonders schützenswerten Anlagen den Zaun mit aktiver Sensorik zur Übersteig- und Durchbruchsdetektion auszustatten. Die Zaundetektion erweitert die physische Zaunbarriere um einen wichtigen Aspekt: Manipulationen oder Überwindungsversuche an der Zaunanlage werden nicht nur sofort erkannt, sondern auch umgehend an den Betreiber gemeldet. Dieser kann ohne Zeitverlust Gegenmaßnahmen einleiten. Hier arbeiten wir eng mit unserer Schwesterfirma PeriNet GmbH zusammen, die genau diese Systeme entwickelt und vertreibt. Für den Betreiber bedeutet das: Es gibt aufeinander abgestimmte Lösungen bestehend aus Mechanik und Elektronik, die sich gleichzeitig flexibel an die individuellen Anforderungen vor Ort anpassen lassen.

MPF: Wenn man über Freigeländesicherung im Zusammenhang mit KRITIS liest, ist häufig zunächst Zaun im Fokus, aber es gehört ja noch mehr dazu, oder? 

SB: Korrekt. Besonders schützenswerte Objekte haben häufig auch besondere Anforderungen an die Objektzugänge wie Schiebe-, Falt- und Drehflügeltore. Diese Anforderungen können sowohl mechanischer als auch steuerungstechnischer Art sein. Hier rechnen wir mit einer erhöhten Nachfrage nach maßgeschneiderten Sonderlösungen. Darüber hinaus spielt die die Vernetzung der Objektzugänge sowie die übergeordnete Zugangskontrolle eine entscheidende Rolle. Aus meiner Sicht essenziell, dass die Objektzugänge auch die entsprechenden Schnittstellen bieten, reibungslos in übergeordnete Zugangskontrollsysteme integriert werden zu können.

MPF: Viele Betreiber sind vermutlich in Sorge, dass alles ausgetauscht werden muss, was große Investitionen mit sich bringt. Können Sie diese Angst nehmen? 

SB: Ja, das ist ein verbreiteter Irrtum. Viele Anlagen können sehr gut aufgewertet werden, ohne dass bestehende Strukturen komplett ersetzt werden müssen. Bestandszäune können häufig erhöht, abgewinkelt und/oder mit Stacheldraht versehen werden. Zaun- und Wanddetektionssysteme eignen sich hervorragend zur Nachrüstung und dies schon mit einer vergleichsweise geringen Investition ab  ≥ 20 € der Laufmeter. 

Unsere Erfahrung zeigt: Es geht darum, pragmatische und sichere Lösungen zu finden, die den Anforderungen des KRITIS-Gesetzes entsprechen, die Anlagen schützen und gleichzeitig wirtschaftlich sinnvoll sind. Das funktioniert in der Praxis sehr erfolgreich und kosteneffizient. 

MPF: Vielen Dank, Sam Berlemann.